Ist der Digitale Produktpass schon Pflicht? Der Zeitplan der EU-Ökodesign-Verordnung
Seit Juli 2024 ist die EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft. Was das für den Digitalen Produktpass bedeutet, wann welche Produktgruppen betroffen sind und warum Hersteller jetzt handeln sollten.
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Kaum ein Thema sorgt im industriellen Mittelstand für so viele Rückfragen wie der Digitale Produktpass (DPP). Die häufigste lautet: Ist das überhaupt schon Pflicht – oder können wir noch warten? Die kurze Antwort: Der Rahmen steht, die konkreten Pflichten kommen gestaffelt. Wer wartet, verliert Vorbereitungszeit, die sich später nicht aufholen lässt.
Der rechtliche Rahmen steht seit Juli 2024
Mit der EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, 2024/1781) ist seit Juli 2024 die rechtliche Grundlage für den Digitalen Produktpass in Kraft. Die Verordnung legt aber nicht für alle Produkte gleichzeitig konkrete Anforderungen fest. Stattdessen definiert sie einen Rahmen, der schrittweise je Produktgruppe über delegierte Rechtsakte ausgestaltet wird.
Das bedeutet: Ob und wann genau Ihr Produkt einen DPP benötigt, hängt von Ihrer Produktgruppe ab. Für einzelne Bereiche – etwa Batterien über die EU-Batterieverordnung (2023/1542) – sind die Anforderungen bereits deutlich konkreter.
Warum „noch nicht Pflicht” der falsche Maßstab ist
Viele Unternehmen lesen aus der gestaffelten Einführung ab, dass kein Handlungsdruck besteht. Das ist ein Trugschluss aus drei Gründen:
- Die Vorlaufzeit ist lang. Ein Produktpass entsteht nicht per Knopfdruck. Er setzt voraus, dass Produktdaten, Dokumente und Nachweise strukturiert, versioniert und freigegeben vorliegen. Diese Hausaufgaben brauchen Monate, nicht Tage.
- Kunden fragen früher als der Gesetzgeber. Gerade Zulieferer erleben, dass OEMs Produktinformationen und Nachweise längst einfordern, bevor eine Pflicht greift.
- Daten sind ein Wettbewerbsfaktor. Die Plattform Industrie 4.0 beschreibt Daten als Produktionsfaktor – wer seine Produktdaten beherrscht, ist nicht nur compliant, sondern schneller und auskunftsfähiger.
Der Produktpass ist kein IT-Projekt, das man kurz vor der Frist startet. Er ist eine Datengrundlage, die man sich rechtzeitig aufbaut.
Was Hersteller jetzt konkret tun sollten
Sie müssen nicht auf den finalen delegierten Rechtsakt für Ihre Produktgruppe warten, um zu beginnen. Diese Schritte zahlen sich unabhängig vom genauen Zeitpunkt aus:
- Bestandsaufnahme: Wo liegen Produktinformationen heute? In ERP, PLM, PIM, im DMS, in Excel, in E-Mails?
- Strukturieren statt sammeln: Dokumente und Nachweise produktbezogen bündeln – als Produktakte, nicht als Ablage.
- Freigaben klären: Wer gibt welche Information frei, und wie wird das nachvollziehbar?
- Veröffentlichung vorbereiten: Welche Informationen gehen später per QR-Code oder Portal an Kunden, welche bleiben intern?
Fazit
Der Digitale Produktpass ist rechtlich verankert, die konkreten Pflichten kommen produktgruppenweise. Genau dieser Übergang ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Datengrundlage aufzubauen – bevor die erste verbindliche Frist oder die erste Kundenanfrage ins Haus steht.
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